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   VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096   

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VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096 (https://dejure.org/2009,73280)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096 (https://dejure.org/2009,73280)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - Au 5 K 08.1096 (https://dejure.org/2009,73280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorbescheid für die Erweiterung eines Schweinemastbetriebes; zulässiger Inhalt des Vorbescheides; ausreichende Bestimmtheit des Vorbescheides; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 13.02.2006 - 15 CS 05.3346

    Mobilfunkmast im Außenbereich planungsrechtlich zulässig

    Auszug aus VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
    Die Vorschrift dient der Verfahrenskonzentration und verhindert, dass neben dem Baugenehmigungsverfahren ein weiteres (kommunalaufsichtliches) Verfahren erforderlich wird, wenn eine Gemeinde rechtswidrig ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt hat (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 36 RdNr. 40; Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, § 36 RdNr. 13; BayVGH vom 13.2.2006 Az. 15 CS 05.3346).

    Das in Art. 67 Abs. 1 BayBO eingeräumte Ermessen räumt der Baugenehmigungsbehörde bei der Frage der Ersetzung des Einvernehmens zumindest in einer Reihe von Fallkonstellationen einen gewissen Freiraum ein, ob sie im Falle rechtswidrigen Verhaltens einer Gemeinde einschreitet oder nicht (vgl. BayVGH vom 13.2.2006 Az. 15 CS 05.3346; OVG Lüneburg vom 12.9.2003 NVwZ-RR 2004, 91; OVG RhPf vom 23.9.1998 NVwZ-RR 2000, 85).

    Die Ausübung des Ermessens setzt daher regelmäßig keine Auseinandersetzung mit den kommunalen Belangen voraus (vgl. BayVGH vom 13.2.2006 Az. 15 CS 05.3346).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
    Sie kann sich auch auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit berufen, weil die ausreichende Erschließung des Vorhabens im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB nicht gesichert sei (vgl. BVerwG vom 24.5.1984 Az. 4 CB 2.84; BVerwG vom 31.10.1990 Az. 4 C 45/88).

    Die Klägerin kann sich insbesondere auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit berufen, wenn durch das Vorhaben öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG vom 31.10.1990 Az. 4 C 45/88).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn der Inhalt der in dem Bescheid getroffene Regelung für die Beteiligten des Verfahrens, dazu zählt vorliegend auch die Klägerin als Trägerin der Planungshoheit, - gegebenenfalls nach Auslegung - eindeutig zu erkennen und damit einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung nicht zugänglich ist (vgl. BayVGH vom 18.9.2008 Az. 1 ZB 06.2293; BVerwG vom 27.7.1982 Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1; BVerwG vom 22.1.1993 NJW 1993, 1667).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
    Für einen Vorbescheid bedeutet das, dass der Inhalt der vorgezogenen Zulässigkeitsprüfung vollständig, klar und eindeutig zum Ausdruck kommen muss (vgl. BVerwG vom 3.12.2003 NVwZ 2004, 878; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 37 RdNr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
    Hier ist anerkannt, dass der Nachbar in seinen Rechten verletzt wird, wenn sich wegen solcher Mängel nicht beurteilen lässt, ob das Vorhaben den zum Genehmigungsmaßstab gehörenden nachbarschützenden Vorschriften entspricht (vgl. BayVGH vom 10.4.2006 Az. 1 ZB 04.3506; BayVGH vom 10.12.2007 Az. 1 BV 04.483; VGH BW vom 12.7.2007 BauR 2007, 1399).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 S 2286/93

    Zu den Inhalten eines Bauvorbescheides; kein planübergreifender Nachbarschutz von

    Auszug aus VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
    Soweit in Nr. 1 Satz 2 des Tenors des Vorbescheides dem Beigeladenen eine Baugenehmigung unter den in dem Vorbescheid formulierten Auflagen und Bedingungen in Aussicht gestellt wird, ist dies ebenfalls kein zulässiger Gegenstand eines Vorbescheides, da damit keine verbindliche Regelung getroffen, sondern erst in Aussicht gestellt wird und es überdies wieder an einer verbindlichen Vorabprüfung abgrenzbarer konkreter Einzelfragen fehlt (vgl. Simon/Busse, a.a.O., RdNr. 2 a; VGH BW vom 29.6.1994 BauR 1995, 70).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2003 - 1 ME 212/03

    Bauvoranfrage; Einvernehmen; Ermessen; Erschließung; Ersetzung;

    Auszug aus VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
    Das in Art. 67 Abs. 1 BayBO eingeräumte Ermessen räumt der Baugenehmigungsbehörde bei der Frage der Ersetzung des Einvernehmens zumindest in einer Reihe von Fallkonstellationen einen gewissen Freiraum ein, ob sie im Falle rechtswidrigen Verhaltens einer Gemeinde einschreitet oder nicht (vgl. BayVGH vom 13.2.2006 Az. 15 CS 05.3346; OVG Lüneburg vom 12.9.2003 NVwZ-RR 2004, 91; OVG RhPf vom 23.9.1998 NVwZ-RR 2000, 85).
  • BVerwG, 24.05.1984 - 4 CB 2.84

    Planungshoheit - Gemeinde - Einvernehmen - Vorhaben - Außenbereich - Genehmigung

    Auszug aus VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
    Sie kann sich auch auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit berufen, weil die ausreichende Erschließung des Vorhabens im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB nicht gesichert sei (vgl. BVerwG vom 24.5.1984 Az. 4 CB 2.84; BVerwG vom 31.10.1990 Az. 4 C 45/88).
  • VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtliche Nachbarklage; Erlöschen der

    Auszug aus VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
    Hier ist anerkannt, dass der Nachbar in seinen Rechten verletzt wird, wenn sich wegen solcher Mängel nicht beurteilen lässt, ob das Vorhaben den zum Genehmigungsmaßstab gehörenden nachbarschützenden Vorschriften entspricht (vgl. BayVGH vom 10.4.2006 Az. 1 ZB 04.3506; BayVGH vom 10.12.2007 Az. 1 BV 04.483; VGH BW vom 12.7.2007 BauR 2007, 1399).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462

    Berufungszulassung (abgelehnt); Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
    Denn die Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen die Baugenehmigung und gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens ist im Regelfall höher zu bewerten als die Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung, jedoch niedriger als eine Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Erteilung der Baugenehmigung (vgl. auch BayVGH vom 14.4.2005 Az. 1 CS 04.3389; BayVGH vom 24.11.2008 Az. 1 ZB 08.1462).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1998 - 1 B 11493/98

    Ersetzung des Einvernehmens; Ortsgebundenheit einer Gruppenkläranlage;

  • VGH Bayern, 18.09.2008 - 1 ZB 06.2293

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid;

  • VGH Bayern, 14.04.2005 - 1 CS 04.3389
  • VGH Bayern, 24.03.1998 - 1 B 93.274
  • VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80

    Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung; Ersetzung des gemeindlichen

    Sie kann sich auch auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit berufen, weil die ausreichende Erschließung des Vorhabens im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB nicht gesichert sei (vgl. BVerwG vom 24.5.1984 Az. 4 CB 2.84; BVerwG vom 31.10.1990 Az. 4 C 45/88; VG Augsburg vom 25.6.2009 Az. Au 5 K 08.1096).
  • VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.994

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch immissionsschutzrechtliche

    Fehlendes Einvernehmen darf die Genehmigungsbehörde nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 BayBO nur ersetzen, wenn es zu unrecht verweigert worden ist, weil das Vorhaben nach den §§ 31 und 33 bis 35 BauGB zulässig ist (vgl. unlängst VG Augsburg, Urteil vom 25.6.2009, Az. Au 5 K 08.1096 - juris).
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